Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten in anteiliger Erstattung (Zuschuss).
Privat Versicherte und Beamte bekommen in der Regel die Kosten für Osteopathie voll erstattet.
Beispiele gesetzlicher Krankenkassen mit anteiliger Erstattung für Osteopathie
Bitte informieren Sie sich über die genauen Sätze bei ihrem Versicherer. Bei fast allen Krankenkassen benötigen Sie für die Erstattung ein Rezept
für osteopathische Behandlungen von Ihrem Arzt. Bei Privatversicherten werden auch die Rezepte eines Heilpraktikers anerkannt.